Wohnungstipps

Hier finden Sie hilfreiche Tipps rund um das Thema Genossenschaftswohnung

Wohnen allgemein

 

Meldung an Ihrer neuen Wohnadresse
Die geltenden Meldevorschriften verlangen Ihre Anmeldung an der neuen Adresse binnen drei Tagen nach Einzug. Der Meldezettel jener Personen, die im Mietvertrag als Mieter bzw. Nutzungsberechtigte aufscheinen, muss vom Unterkunftsgeber – also der Genossenschaft – unterschrieben werden. Für die übrigen Mitbewohner, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist die im Mietvertrag angeführte Person Unterkunftsgeber. Der Meldezettel ist daher durch den „Hauptmieter“ zu unterschreiben.
Neue Wohnungsschlüssel
Sollten Sie weitere Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, teilen Sie uns bitte die Schlüsselnummer sowie die gewünschte Anzahl mit. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, die Sie dem Schlüsseldienst gleichzeitig mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, damit Sie weitere Wohnungsschlüssel anfertigen lassen können.
Tierhaltung
Die Haltung von Kleintieren, Käfigtieren, Nagetieren, Vögel, Fischen etc. ist nach Rücksprache mit der Hausverwaltung erlaubt. Die Haltung gefährlicher Tiere ist verboten. Bei “Exoten“ ist der Hausverwaltung die verpflichtende Meldung an die Behörde vorzulegen. Das Herumstreunen von Katzen ist zu unterbinden. Bei Hundehaltung gilt Leinen- und Beißkorbzwang. Bei Gefährdungen und Beschwerden kann die Hausverwaltung die Haltung von Tieren untersagen.

Wohungsnutzung

 

Wohnungsnutzung
Was man in seiner Wohnung darf und was nicht, darüber geben das Mietrechtsgesetz oder das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Auskunft. Weitere Regeln legt die Hausordnung fest. Sie wird gemeinsam mit dem Mietvertrag vereinbart und enthält die Bestimmungen für die Benützung der Wohnung, der allgemeinen Teile des Hauses (Stiegen, Gänge, Lifts etc.) und der Gemeinschaftsanlagen (Hobbyraum, Waschküche, Garage etc.).

Weiters ist man gemäß § 8 MRG verpflichtet, die Wohnung samt Wasser-, Gas- und Elektroleitungen, Heizung und Sanitäranlagen so zu warten und so instand zu halten (ausgenommen es handelt sich um die Beseitigung ernster Schäden, die aber umgehend dem Vermieter angezeigt werden müssen), dass dem Vermieter und den anderen Mietern kein Nachteil erwächst. Größere Schadensfälle (Wasserrohrbrüche, Durchfeuchtungen, defekte Leitungen, etc.) sind daher der Hausverwaltung sofort zu melden. Der Mieter/Eigentümer hat auch das Betreten seiner Wohnung durch MitarbeiterInnen des Vermieters oder von diesem beauftragter Personen zuzulassen, wenn diese Zustandsüberprüfungen, Reparatur- oder Wartungsarbeiten, Ableseaufgaben etc. vornehmen wollen.

Bauliche Maßnahmen
Grundsätzlich hat der Mieter/Wohnungseigentümer das Recht, die Wohnung zu verändern und zu verbessern und kann unwesentliche Veränderungen wie Ausmalen, Tapezieren, Teppiche verlegen, durchführen, ohne die Hausverwaltung fragen zu müssen.

Wesentliche Veränderungen an Wohnung, Fassade oder Wohnungsumgebung (Garten, Stellplatz, Garagenplatz) wie Montage einer SAT-Antenne, Markise am Balkon, neue Badewanne, eine Tür versetzen, Wanddurchbruch, Verlegung von Installationsleitungen oder Hartböden etc. sind genehmigungspflichtig. Dies auch deshalb, weil man für ungenehmigte Investitionen später keine Ablöse erhält. Das Anbohren des Vollwärmeschutzes der Fassade ist untersagt.

Wartungsfugen
Wegen ihrer elastischen Eigenschaften sind Fugen aus Silikon oder Acryl als Wartungsfugen und nicht als Abdichtung anzusehen (ÖNORM – B 2207). Diese müsse auf ihre Funktion in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden, um eventuelle Folgeschäden in Ihrer sowie den angrenzenden Wohnungen zu vermeiden.

Überall wo es im Fugenbereich zu erhöhter Feuchtigkeitsbildung kommt, wie z.B. der Badewannenrand oder bei der Duschtasse, wird die Bildung von Schimmel begünstigt, wenn die sofortige Reinigung und Trockenlegung unterbleibt. Das fungizid ausgestattete Fugenmaterial hemmt diesen Befall zwar, jedoch werden auch diese pilzhemmenden Materialien im Laufe der Zeit ausgewaschen. Daher ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen diese Fugen zu kontrollieren und falls erforderlich zu erneuern.

Keine private Nutzung von Allgemeinflächen
Allgemeinflächen wie Gänge, Keller, Garagen, Grünflächen, usw. sollen gemeinschaftlich genutzt werden. Der Mieter/Eigentümer hat kein Recht, allgemeine Teile des Hauses persönlich zu nutzen. Er darf keine „Fahrnisse“ wie Möbel, Pflanzen, Kinderspielzeug oder Fahrräder etc. in Gängen und Stiegenhäusern abstellen. Gänge sind daher als Fluchtwege und freizuhalten. Im Brandfall können derartige Gegenstände bei Rauchbildung zu Todesfallen werden.

Lüften

 

Richtig Lüften
Mit dem richtigen Lüften verbessern Sie nicht nur Ihre Wohnqualität, Sie können auch noch zusätzlich Energie sparen und Schimmel vorbeugen!

  • Bei dichten Fenstern und einer guten Hausdämmung muss öfters und mehr gelüftet werden, um so Feuchtigkeitsschäden durch Kondenswasser hintanzuhalten.
  • Kontrollieren Sie gegebenenfalls mit einem Hygrometer die relative Luftfeuchtigkeit. Diese sollte in den Räumen in der Heizperiode zwischen 40 und 60 Prozent liegen.
  • Stellen Sie Ihren Heizungsthermostat beim Lüften auf Null. Denn mit dem Eintreten der kalten Luft heizt der Heizkörper mit erhöhter Leistung nach, um das Absinken der Temperatur zu verhindern. So werden die Heizkosten erhöht und Energie verschwendet.
  • Wäschetrocknen in Wohnräumen kann zu einem Feuchte- und Schimmelproblem führen. Da es aber für die Meisten nicht möglich ist, auf andere Trockenorte auszuweichen, sollten Sie mit etwas Abstand vor den Heizkörper die Wäsche aufhängen, aber keinesfalls auf den Heizkörper. In diesem Fall sollte noch häufiger gelüftet werden.
  • Halten Sie die Türen von kalten und feuchten Räumen geschlossen, damit sich die Feuchtigkeit bzw. Kälte nicht in der gesamten Wohnung verteilt. Daher sollten Badezimmer- und Küchentür sowie auch ungeheizte Räume geschlossen bleiben. Innerhalb der Wohnung sollten die Temperaturunterschiede der einzelnen Räume nicht mehr als 4 bis 5°C betragen. Daher sollten auch unbenutzte Räume temperiert werden.
  • Trachten Sie danach, unnötige Feuchtigkeit in der Wohnung zu vermeiden. Beim Kochen, Baden und Duschen steigt die Raumluftfeuchte stark an. Denken Sie daran, dass auch das Schlafzimmer gleich in der Früh gelüftet werden sollte. Wenn sich die Fensterscheiben beschlagen, sollte sofort gelüftet werden.
  • Je mehr Personen, Tiere und Pflanzen sich im Haushalt befinden, desto häufiger sollte gelüftet werden, da Wohnen Luftfeuchtigkeit produziert.
    • Atemluft täglich 1 bis 2 Liter Wasser, kochen bei einem 4-Personenhaushalt täglich bis zu 2 Liter Wasser, baden, waschen, Blumen gießen bis zu 3 Liter Wasser.
    • Die Feuchtigkeit steigt noch weiter, wenn die Wäsche in der Wohnung getrocknet wird.
      Somit gesamt ca. 180 Liter. pro Monat
  • Besser kurz als lange lüften, denn bei Dauerlüftung kühlen die Räume unnötig aus und Wärme geht verloren. Weiters kühlt die Luft an den kalten Flächen ab und so setzt sich der Wasserdampf an Fensterscheiben, Wänden und vor allem Ecken in Form von Kondenswasser-Tropfen ab. Hier kann es sogar zu Schimmelbefall kommen.
  • Trockene Luft erwärmt sich schneller als feuchte Luft. Beim Lüften gelangt trockene Luft in den Raum und feuchte Luft entweicht nach draußen. Die gewünschte Raumtemperatur ist dann nach Schließen der Fenster schnell wieder erreicht.
  • Sauerstoff ist für uns alle notwendig. Der Maßstab für die Raumluftqualität ist der CO2-Gehalt in der Luft. Kopfweh und Müdigkeit können typische Folgen von schlechter Luft sein. Sauerstoffreiche Frischluft kann auch Schadstoffe von z.B. Einrichtungsgegenständen und Haushaltschemikalien abbauen.
  • Stoß- oder Querlüften ist besser als Fenster kippen: Mehrmals am Tag alle Fenster ganz aufmachen, kurz durchlüften und nach wenigen Minuten Fenster wieder schließen. Gekippte Fenster auf längere Zeit kühlen vor allem die Wände und den Fensterbereich zu sehr ab. Die Fenster nicht länger als 15 Minuten offen halten; je kälter die Außentemperatur, desto kürzer kann gelüftet werden.
  • Dass die Qualität der Raumluft eine Rolle für unsere Gesundheit spielt, ist keine Frage. Zigarettenrauch, Gerüche und Staub, das alles beeinträchtigt die Qualität der Luft maßgeblich. Hier bringt nur richtiges Lüften Abhilfe.
  • Um die Kondenswasserbildung an den Fenstern zu minimieren bzw. zu verhindern, sollten Sie die Innenjalousien nie komplett schließen, keine langen, dicken Vorhänge vor den Fenstern anbringen sowie die Heizkörper nicht verbauen.
  • Das sich Schimmelpilzsporen sich praktisch überall in der Luft befinden, kann auch überall Schimmel entstehen. Zum Auskeimen benötigen sie jedoch Feuchtigkeit. Wenn eine Stelle länger feucht bleibt, bietet sich hier ein Nährboden für Schimmelpilze. Ausreichende und richtige Belüftung der Räume hilft gegen Schimmel, denn auf trockenen Wänden können die Pilzsporen nicht gedeihen!
  • Die Lüftung der Kellerräume ist ebenfalls von Bedeutung. Oftmals bleiben Kellerfenster das ganze Jahr über einen Spalt geöffnet, dies kann zu Problemen führen. Insbesondere im Frühjahr, wenn die Temperatur der Außenluft und damit auch die Luftfeuchtigkeit hoch ist, setzt sich die Feuchtigkeit der Außenluft an den Oberflächen der (vom Winter noch kalten) Kellerwände als Tauwasser ab. Auch im Sommer sind die Kelleraußenwände durch das

Energie, Mülltrennung und sauberes Trinkwasser

 

Energiekosten senken
Durch die Liberalisierung des Energiemarktes in Österreich haben für Sie nun die Möglichkeit, Ihren Energieanbieter für Strom und Gas frei zu wählen.

Unter diesen Link können Sie, den für Sie am besten geeigneten Anbieter ermitteln.

Mülltrennung
Der Hausmüll soll entsprechend des Materials wie Papier, Glas, Kunststoff, Biomüll, etc. getrennt entsorgt werden. Sperrige Güter oder Sondermüll dürfen ausschließlich auf den Deponien bzw. Sammelstellen der Gemeinde Wien entsorgt werden. Als sperrige Güter oder Sondermüll gelten unter anderem Styropor, Bildschirmgeräte, Elektro- u. Elektronikschrott, Reifen, Holz, Kühlgeräte, viele Arten von Holz, Möbel, Teppiche, Matratzen, Türen, Fenster, Flachglas, Bauschutt.

Müll oder Gegenstände, die sich außerhalb der Müllgefäße befinden, werden von den Mitarbeitern der Magistratsabteilung 48 nicht beseitigt. Dafür muss eine Sondermüllabfuhr veranlasst werden, wodurch zusätzliche, nicht unerhebliche Kosten entstehen, die von allen Mitgliedern der Anlage zu tragen sind.

Misttelefon: (+43 1) 546 48
Montag-Freitag 8:00-18:00 Uhr
Aktuelle Liste der Mistplätze der Stadt Wien

Trinkwasser sauber halten
Stehendes Wasser in den Leitungen kann man mit verdorbenen Lebensmitteln vergleichen. Das Wasser kann Schadstoffe und Bakterien enthalten, die selbst für gesunde Erwachsene, aber vor allem für ältere Menschen, Kinder und Babys gesundheitsschädlich sind. Mit einfachen Maßnahmen sorgen Sie dafür, dass sauberes Wasser auch sauber bleibt. Nach dem Urlaub oder bei leer stehenden Wohnungen ist es daher wichtig, dass alle Auslässe (Dusche, Wasserhähne etc.) je zwei Minuten kalt und warm gespült werden.

Im Alltag werden Armaturen, Duschköpfe & Co. durch Kalk und Verunreinigungen in Mitleidenschaft gezogen. Diese sollen alle zwei Jahre gereinigt, desinfiziert oder ausgetauscht werden. Beim Anschluss von Geräten ist es wichtig, dass Sie diese Anschlüsse im Vorfeld reinigen und desinfizieren.

Sicherheits-Tipps

 

Tipps zur Sicherheit
Bitte überprüfen Sie immer, ob Ihre Fenster und Türen fest verschlossen sind. Informieren Sie, wenn möglich, Nachbarn über Ihre Abwesenheit.

Den Briefkastenschlüssel sollte Sie bei Nachbarn Ihres Vertrauens oder Freunden deponieren, da überfüllte Briefkästen immer einen Hinweis auf eine Abwesenheit geben.

Der Anrufbeantworter sollte abgeschaltet bzw. das Band sollte nicht mit Urlaubsdetails besprochen werden.
Bitte verwahren Sie Ihre Wertgegenstände sicher auf und führen Sie ein Verzeichnis.

Hausratsversicherung
Mit einer Hausratsversicherung ist Ihr persönlichen Besitz abgesichert, denn über die Genossenschaft ist nur das Gebäude versichert. Sollten Sie diesbezüglich keine Versicherung abschließen bzw. die Versicherungsraten nicht pünktlich einzahlen, laufen Sie Gefahr, im Ernstfall bei Brand, Wasserschaden, usw. die zerstörten Gegenstände nicht ersetzt zu bekommen. Wir empfehlen Ihnen weiters eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, für den Fall der Fälle.
Eine kurze Anleitung für den Schadensfall

Sollte es zu einem Schadensfall kommen (z. B. Verstopfung, Rohrbruch), ersuchen wir Sie, nachstehende Maßnahmen zu beachten und in der angegebenen Reihenfolge vorzugehen, damit die Versicherungsleistung sichergestellt ist.

Bei Schadenseintritt sofortige Verständigung der Hausverwaltung und Behebung der Ursache beauftragen (z.B. bei Rohrbruch durch den Installateur). Bitte füllen Sie dazu das Schadensformular auf der Homepage aus.

Der Schaden sollte vom Professionisten fotografisch festgehalten werden.

Die Hausverwaltung verständigt die Versicherung und lässt ein Angebot für die Behebung der Folgeschäden erstellen.

Nach Freigabe durch die Versicherung beauftragt die Hausverwaltung die Behebung der Schäden und Folgeschäden.

Die Rechnungen werden von der Hausverwaltung bei der Versicherung eingereicht und der Kostenersatz wird von dieser auf das Konto der Hausgemeinschaft überwiesen.

Brandschutz

Sorgsamer Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen sowie mit Kerzen und offenem Feuer sollte gerade in Wohnungen eine Selbstverständlichkeit dar. Kommt es dennoch zu einem Brand, ist richtiges Verhalten von entscheidender Bedeutung:

  1. Notruf 122: Wo brennt es? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr?
  2. Retten: Leisten Sie gefährdeten Personen Hilfe. Beachten Sie die Fluchthinweise und benutzen Sie keine Aufzüge. Vermeiden Sie Panik und verlassen Sie in Ruhe das Haus.
  3. Löschen: Benützen Sie die vorhandenen Löscheinrichtungen und bekämpfen Sie den Brand von unten in gebückter Haltung. Weisen Sie die Feuerwehr bei ihrem Eintreffen ein und leisten Sie den Anweisungen unbedingt Folge.
  4. Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Fluchtwege
Beim Brand eines Hauses, zählt jede Minute, um sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen. Versperrte Fluchtwege stellen tödlichen Fallen dar. Denn wenn ein Fluchtweg mit Rauch vernebelt ist, kann man leicht über herumstehende Gegenstände stürzen und die Orientierung verlieren. Gerade für ältere Menschen und Kinder sind derartige Hindernisse eine besonders große Gefahr. Weiters hindern sie Retter daran, zu eingeschlossenen oder verletzten Bewohnern vorzustoßen.

Daher deponieren Sie keine Möbel, Geräte, Kinderwägen, Fahrräder, Wäscheständer und andere Gegenstände in den Hausfluren, Stiegenhäusern und Allgemeinräumen! Die Fluchtwege sowie auch die Zufahrten für die Einsatzfahrzeuge müssen ungehindert benutzbar sein, daher sind diese immer freizuhalten.