​Aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz stellen wir Ihnen das aktuell gültige Mietkaufmodell vor.

Seit 1. August 2019 gelten insbesondere für den Mietkauf neue Bestimmungen.

Dementsprechend haben wir versucht, für Sie einen einfachen Überblick zusammenzustellen. Sie können zusätzlich Information auch gerne über die Verbandshomepage www.gbv.at beziehen.

Voraussetzungen für das Bestehen eines gesetzlichen Anspruches eines Neumieters auf nachträgliche Eigentumsübertragung. Ein Neumieter ist ein Mieter, der ab Inkrafttreten der WGG-Novelle 2019 einen Mietvertrag abgeschlossen hat.

Voraussetzung 1: Erstüberlassung in Miete – Mietvertragsdauer des Kaufinteressenten mindestens fünf Jahre.

Voraussetzung 2: Es muss sich um einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Nutzfläche von mehr als 40 m² handeln.

Voraussetzung 3: Bei Anmietung wurde neben dem Entgelt eine Eigenleistung zur Finanzierung von Grund- und/oder Baukosten in Form eines Finanzierungsbeitrages bezahlt, der einen bestimmten Betrag übersteigt, seit 1. 4. 2019 Euro 72,07/m².

Voraussetzung 4: Voraussetzung ist nunmehr auch, dass die Förderung zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses aufrecht war.