FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Genossenschaftswohnung?
Eine Genossenschaftswohnung wird von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und ihren Mitgliedern zur Nutzung überlassen. Um eine Genossenschaftswohnung mieten zu können, ist es notwendig, Mitglied der Genossenschaft zu werden.
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Ich suche eine Genossenschaftswohnung. Was soll ich zu tun?
Sollten Sie noch nicht bei uns als Interessent registriert sein, ersuchen wir Sie das Formular (Interesse an einer Wohnung) auszufüllen, zu unterschreiben und an uns zurückzuschicken oder persönlich in unserem Büro (1160 Wien, Friedmanngasse 62) abzugeben. Sobald wir eine Wohnung frei haben, wird diese durch den Vorstand, Wohnungsausschuss nach bestimmten Kriterien neu vermietet. Das aktuelle Angebot finden Sie immer auf unserer Webseite.
Wie kann ich mich für eine Wohnung vormerken?
Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unser Interessentenformular in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. dies per Mail anfordern oder auf unserer Homepage herunterladen.
Wie soll ich mich an meiner neuen Wohnadresse anmelden?
Die geltenden Meldevorschriften verlangen Ihre Anmeldung an der neuen Adresse binnen drei Tagen nach Einzug. Der Meldezettel jener Personen, die im Mietvertrag als Mieter bzw. Nutzungsberechtigte aufscheinen, muss vom Unterkunftsgeber – also der Genossenschaft – unterschrieben werden. Für die übrigen Mitbewohner, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist die im Mietvertrag angeführte Person Unterkunftsgeber. Der Meldezettel ist daher durch den „Hauptmieter“ zu unterschreiben.
Ich möchte meine Bankverbindung ändern oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Was soll ich tun?
Wir ersuchen Sie, unser Formular ausgefüllt und unterfertigt an uns zu retournieren!
Ich erhalte eine Zusage für eine Wohnung. Wie sind die weiteren Schritte?
Wenn der Wohnungsausschuss die Entscheidung getroffen hat, dass Sie eine Wohnung bekommen, dann sind folgende Schritte nötig.
Sie erhalten von uns eine „Zuweisung“, in dieser sind alle relevanten Kosten angeführt, die vor Übernahme der Wohnung zu begleichen sind. Finanzierungsbeitrag (Grundkosten+Baukosten), Mitgliedsgebühr, Miete).
Unser Hausverwalter übergibt Ihnen zu einem vereinbarten Termin die Wohnung. Dabei erhalten Sie den Nutzungsvertrag, welcher von Ihnen in 2-facher Ausfertigung interschrieben gehört. 1 Exemplar senden wir Ihnen noch der firmenmäßigen Zeichnung zu.
Wie kann ich bei Ihnen ein Mitglied werden? Was kostet die Mitgliedschaft?
Wenn Sie Mitglied bei unserer Genossenschaft werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittsanmeldung aus! Der Vorstand trifft eine Entscheidung über Ihre Aufnahme. Der Beitritt zur Genossenschaft kostet Sie insgesamt EUR 183,60,-. Darin sind Ihre Genossenschaftsanteile in der Höhe von EUR 43,60,- sowie das Beitrittsgebühr in der Höhe von EUR 140,- bereits enthalten.
Was steht im Nutzungsvertrag?
Das Recht zur Nutzung einer Genossenschaftswohnung steht ausschließlich Mitglied zu. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung geregelt.
Bei Überlassung einer Wohnung besteht jedoch ein weiterer Regelungsbedarf, den die Satzung schon allein aufgrund seines Umfangs nicht treffen kann. Deshalb schließt die Genossenschaft mit den Wohnungsnutzern sogenannte Nutzungsverträge ab. Im Nutzungsvertrag (=Mietvertrag) steht in erster Linie, wer die Vertragspartner sind, welche Räume überlassen werden und welche monatliche Nutzungsgebühr (=Miete) dafür zu entrichten ist. Dazu kommen weitere Festlegungen über Nutzungsbeginn, Kündigung, Mitbenützung von Gemeinschaftsräumen usw. Damit sind die Rechte und Pflichten des Nutzers aber noch nicht erschöpfend geregelt. Maßgeblich sind darüber hinaus die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, des Mietrechtgesetzes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Konsumentenschutzgesetzes.
Wie soll ich mich an meiner neuen Wohnadresse anmelden?
Die geltenden Meldevorschriften verlangen Ihre Anmeldung an der neuen Adresse binnen drei Tagen nach Einzug. Der Meldezettel jener Personen, die im Mietvertrag als Mieter bzw. Nutzungsberechtigte aufscheinen, muss vom Unterkunftsgeber – also der Genossenschaft – unterschrieben werden. Für die übrigen Mitbewohner, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist die im Mietvertrag angeführte Person Unterkunftsgeber. Der Meldezettel ist daher durch den „Hauptmieter“ zu unterschreiben.
Was bezahle ich mit meiner monatlichen Vorschreibung?
Ihre monatliche Zahlung enthält:

 

  • laufende öffentliche Lasten des Grundstücks und Baukosten
  • Wasserversorgung und Abwasser
  • Aufzug (wenn vorhanden)
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung der allgemein zugänglichen Hausteile (Stiegenhaus)
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswart bzw. Reinigungsfirma
  • Gemeinschaftsantennen-Anlage oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
  • Grundgebühren für Breitbandkabelanschluss (wenn vorhanden)
  • sonstige Betriebskosten wie z.B. für Durchführung der Räum- und Streupflichten
  • Feuerlöscherprüfung
  • Waschküche
  • Dachrinnenreinigung
  • EVB (Erhaltungs-, und Verbesserungsbeitrag)
  • Verwaltungskosten
  • Öffentliche Abgeben
Wie kann ich meine Miete bezahlen?

Wir empfehlen Ihnen das Lastschriftverfahren, da Erhöhungen oder Senkungen hier sofort berücksichtigt werden.

Ist meine Genossenschaftswohnung versichert?
Eine Gebäudeversicherung haben wir für jedes Objekt abgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen aber eine Haushaltsversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater.
Muss ich meinen Vermieter über Haustiere informieren?
Die Haltung von Kleintieren, Käfigtieren, Nagetieren, Vögel, Fischen etc. ist nach Rücksprache mit der Hausverwaltung erlaubt. Die Haltung gefährlicher Tiere ist verboten. Bei “Exoten“ ist der Hausverwaltung die verpflichtende Meldung an die Behörde vorzulegen. Das Herumstreunen von Katzen ist zu unterbinden. Bei Hundehaltung gilt Leinen- und Beißkorbzwang. Bei Gefährdungen und Beschwerden kann die Hausverwaltung die Haltung von Tieren untersagen.
Ist bei Kündigung meiner Wohnung automatisch auch meine Mitgliedschaft gekündigt?
Nein! Mit der Kündigung des Nutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft nicht automatisch gekündigt. Dieser Bedarf gemäß unserer Satzung einer separaten schriftlichen Kündigung.
Sie können aber auch ein Mitglied der Genossenschaft bleiben.
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihren Nutzungsvertrag. Sie müssen die Wohnung leer und besenrein zurückgeben.
Im Fall eines Austrittes aus der Genossenschaft, bekomme ich mein Geld zurück?
Vom Finanzierungsbeitrag (der von den EUR 43,60,- an die Genossenschaftsanteilen unterscheiden ist) wird pro Jahr, in dem Sie die Wohnung gemietet haben, 1 % als „Verwohnung“ abgezogen. Ziehen Sie z. B. nach 10 Jahren wieder aus, bekommen Sie den Finanzierungsbeitrag minus 10 % zurückbezahlt. Diese Summe wird nach Ende des Mietverhältnisses innerhalb von 8 Wochen an Sie überwiesen.
Sie können allerdings auch Genossenschaftsmitglied bleiben, ohne eine Wohnung der Baugenossenschaft angemietet zu haben.
Es werden auch allfällige Rückstände gegengerechnet.
Kann ich auch selber einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Gerne können Sie einen Nachmieter vorschlagen, jedoch gibt es eine Reihung von Interessenten. Die Entscheidung über den Nachfolger obliegt dem Wohnungsausschuss.